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Was Sie zum Unternehmensregister wissen sollten

Das Unternehmensregister ist das offizielle Online-Verzeichnis von Unternehmen, in dem rechtlich relevante Informationen zu allen Firmen gesammelt werden. Wir informieren Sie zu Inhalten, zur Funktionsweise der Datenerfassung sowie über Nutzen und Pflichten für Unternehmen.

Inhalte im Überblick


Was ist das Unternehmensregister?

Unternehmen haben in Deutschland die Pflicht, bestimmte Daten und Informationen für die Öffentlichkeit bereitzustellen. Im Unternehmensregister werden diese zentral und elektronisch zusammengetragen. Dabei werden Daten aus mehreren Quellen kombiniert: sowohl Daten aus dem Handelsregister, dem Bundesanzeiger als auch aus weiteren amtlichen Registern sind hier zu finden.

Das seit dem Jahr 2007 nach EU-Vorgaben zentral geführte Unternehmensregister wird von der Bundesanzeiger Verlag GmbH betrieben. Es ist die größte und umfangreichste elektronische Datenbank, die Informationen über deutsche Unternehmen enthält. Es besteht für Jedermann die Möglichkeit sich durch die Nutzung der Datenbank ein hinreichendes Bild von bestehenden und zukünftigen Geschäftspartnern zu machen. Anders als das Handelsregister stellt das Unternehmensregister Daten lediglich zur Information bereit und besitzt keine rechtliche Verbindlichkeit.

Wer sich nicht nur über deutsche, sondern auch über andere europäische Firmen informieren möchte, der kann Einsicht in das European Business Register nehmen. Dieses führt mehr als 20 Millionen Daten zu europäischen Unternehmen.

Was steht im Unternehmensregister?

Im Unternehmensregister finden Sie amtliche Verkündungen und Bekanntmachungen aber auch rechtlich relevante Unternehmensnachrichten. Es ermöglicht einen zentralen Zugang zu Informationen aus verschiedenen Registern und vereinfacht damit die Recherche.

Bestimmte Informationen über einzelne Unternehmen, wie Unternehmensträgerdaten, sind kostenfrei einsehbar. Andere Informationen, wie hinterlegte Jahresabschlüsse, sind hingegen kostenpflichtig. Möchten Sie Zugriff auf amtliche Auszüge erhalten, ist dies ebenfalls kostenpflichtig.

Info

Diese Daten können Sie im Unternehmensregister einsehen:

  1. Registereintragungen aus dem elektronischen Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie dazu eingereichte Dokumente
  2. Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte
  3. Bekanntmachungen der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister
  4. Veröffentlichungen aus dem Bundesanzeiger
  5. Beim Bundesanzeiger hinterlegte Bilanzen
  6. Unternehmensrelevante Mitteilungen der Wertpapieremittenten

Wie funktioniert die Datenerfassung im Unternehmensregister?

Damit Informationen im Unternehmensregister bereitgestellt werden können, müssen diese zunächst erfasst werden. Dies kann auf unterschiedliche Arten geschehen. Zum einen können Daten vom Unternehmen selbst elektronisch beim Unternehmensregister eingereicht werden. Zum anderen kann die Übermittlung von Daten auch indirekt erfolgen, z.B. indem der Steuerberater diese übermittelt.

Werden Daten oder Dokumente bei Registern eingereicht, die dem Unternehmensregister als Quelle dienen, erfolgt die Übermittlung automatisch. Wird ein neues Unternehmen beispielsweise im Handelsregister eingetragen, so werden die Daten hierzu auch an das Unternehmensregister übermittelt und hier gespeichert.

Regelmäßig müssen Unternehmen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Beispielsweise ist der Geschäftsführer einer GmbH verpflichtet, den Jahresabschluss sofort nach Vorlage und Feststellung durch die Gesellschafter über das Unternehmensregister zu veröffentlichen. Die Jahresabschlussunterlagen werden über den Bundesanzeiger eingereicht.

Wofür werden Daten aus dem Unternehmensregister benötigt?

Daten aus dem Unternehmensregister sind eine wichtige Informationsquelle, um mehr über mögliche Konkurrenten oder Geschäftspartner zu erfahren. Sie dienen der Transparenz im Geschäftsverkehr und machen es möglich, Risiken in sich anbahnenden oder bestehenden Geschäftsbeziehungen frühzeitig zu erkennen.

Eine zentrale Bedeutung kommt den Daten auch im Know Your Customer (KYC) Prüfprozess zu. Vor allem Unternehmen aus der Finanzbranche, aber auch Versicherungen oder Immobilienmakler, sind nach GwG verpflichtet, Neukunden und Bestandskunden nach diesem Prinzip zu prüfen. Dies dient der Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Wirtschaftskriminalität. Grundlage hierfür sind Informationen aus dem Unternehmensregister, welche zur Identifikation von Vertragspartnern und Funktionsträgern herangezogen werden.

Bequeme Datenzulieferung über Validatis

Das Unternehmensregister liefert Ihnen zahlreiche Daten und Informationen zu Ihren Geschäftspartnern. Diese jeweils zu recherchieren, aufzubereiten und in den KYC Prüfung zu integrieren, stellt sich jedoch häufig als sehr zeitintensiv und ressourcenaufwändig heraus.

Validatis liefert Ihnen modulare oder maßgeschneiderte Lösungen für effizientere als auch rechtssichere Prozesse. Lassen Sie sich komplexe Unternehmensinformationen passgenau nach Ihren Vorgaben selektiert und strukturiert zustellen. Wir bieten Ihnen beispielsweise einen Registerauszugsservice, mit dem Sie passende Informationspakete automatisch in der für Sie optimalen Form zugespielt bekommen. Dabei können Sie sich auf eine ausgezeichnete Datenqualität aus Primärquellen verlassen.

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