KYC Complyer AGB

Präambel und Leistungsgegenstand

Das Leistungsangebot des Anbieters bezüglich der Nutzung des KYC-Complyers richtet sich ausschließlich an Unternehmer (vgl. § 14 BGB), die in Ausübung ihres Gewerbes oder Berufs handeln (nachfolgend Nutzer genannt). 

Im Rahmen der Anforderung aus dem Geldwäschegesetz sind Unternehmen gem. § 2 Abs.1 Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, Prüfungen zu Beginn und während einer Kundenbeziehung durchzuführen. Hierfür bietet Validatis (nachfolgend „Anbieter“ genannt) einen digitalisierten Workflow-Prozess, welcher eine Prüfung juristischer Personen über eine zur Verfügung gestellte Webanwendung ermöglicht. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die digitalen Informationen zu Neu- und Bestandskunden mittels integrierter Registerauszugsservices zu validieren. Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Nutzung der Webanwendung für die Einsichtnahme in das Handels-, das Genossenschafts- und das Partnerschaftsregister sowie für den automatisierten Abruf von Dokumenten aus den vorgenannten Registern. Zudem wird die Nutzung des Webservices für Verpflichtete gemäß § 2 Abs.1 Nr. 1 bis 3; 7 Geldwäschegesetz (GwG) zur Einsichtnahme in das Transparenzregister und zum automatisierten Abruf von Dokumenten aus dem Transparenzregister zur Ermittlung von wirtschaftlich Berechtigten geregelt.

 

§ 1 Registrierung

Die Registrierung erfolgt durch den Anbieter. Hierfür übermittelt der Nutzer dem Anbieter folgende Nutzerdaten an die vom Anbieter im gesonderten Angebot angegebene E-Mail-Adresse:

  • Vorname
  • Nachname
  • E-Mail-Adresse

Der Anbieter stellt dem Nutzer die Zugangsdaten zur Verfügung. Vor jeder Nutzung muss sich der Nutzer mit seinen Zugangsdaten über die Web-Anwendung des KYC-Complyers einloggen.

 

§ 2 Leistungsangebot

  1. Der Anbieter stellt dem Nutzer über die Webanwendung die im gesonderten Angebot und in der gesonderten Modulübersicht aufgeführten Dienste des KYC-Complyers zur Verfügung.
  2. Die Nutzung der KYC-Complyers wird über eine Web-Anwendung über einen dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Web-Browser ermöglicht.
  3. Soweit der Anbieter sich zur Erbringung angebotener Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Nutzers.
  4. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die oben aufgeführten Leistungen zu erweitern, zu verändern oder Verbesserungen vorzunehmen.

 

§ 3 Rechte und Pflichten des Nutzers

  1. Der Nutzer erhält im Rahmen der Nutzungsvereinbarung das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung des KYC-Complyers. Das Nutzungsrecht umfasst:
    • die Recherche und den Lesezugriff,
    • das Herunterladen und Abspeichern eines Rechercheergebnisses auf ein Speichermedium
    • den Ausdruck des Rechercheergebnisses.
    Die Abfragen sind auf die jeweils gesondert vereinbarte Anzahl beschränkt.
  2. Dem Nutzer sind eine automatisierte Bedienung des KYC-Complyers sowie das Überwinden einer Zugangssperre bei aufgebrauchtem Abfragekontingent ausdrücklich untersagt.Verstößt der Nutzer gegen diese Pflichten, so ist der Anbieter berechtigt, den Nutzer-Zugang zur Webanwendung unverzüglich zu sperren. Weitergehende Rechte und Ansprüche des Anbieters, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, bleiben hiervon unberührt.
  3. Der Nutzer hat sich über die jeweilige Zugangskonfiguration in der konkreten technischen Ausgestaltung beim Anbieter zu informieren und sicherzustellen, dass die technischen Komponenten (Hard- und Software) miteinander korrespondieren. Im Falle einer Weiterentwicklung des KYC-Complyers obliegt es dem Nutzer, nach Mitteilung durch den Anbieter die nutzerinterne IT-Infrastruktur anzupassen
  4. Erkennt der Nutzer eine Funktionsstörung des KYC-Complyers, ist er verpflichtet die Störung dem Anbieter unverzüglich schriftlich, elektronisch oder in Textform mitzuteilen.
  5. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen, wenn einzelne Nutzeraccounts deaktiviert werden sollen.
  6. Eine unentgeltliche oder entgeltliche Weitergabe oder Zugänglichmachung des KYC-Complyers sowie der bereitgestellten Daten und Dokumente aus dem KYC-Complyer, unabhängig davon, ob es sich um die ursprünglich bereitgestellten Daten oder um angereicherte, geänderte oder sonst wie verarbeitete Daten handelt, ist dem Nutzer nur an verbundene Unternehmen im Sinne des §§ 15 ff. des Aktiengesetzes (nachfolgend: „AktG“) gestattet; eine davon abweichende Weitergabe oder Zugänglichmachung an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Dies gilt insbesondere auch für die Weitergabe und Zugänglichmachung dieser Daten und Dokumente an Dritte, die solche Daten entgeltlich weitervertreiben oder anderen zugänglich machen („Reseller“).
  7. Die Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der Vorgaben nach dem Geldwäschegesetz beim Abruf und der Verwertung der Daten der aus dem KYC-Complyer gewonnenen Daten obliegt dem Nutzer.

 

§ 4 Rechte und Pflichten des Anbieters

  1. Soweit der Anbieter kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Einen Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus für den Nutzer nicht.
  2. Der Anbieter stellt dem Nutzer auf Anfrage aktuelle Informationen dazu, welche Browser jeweils unterstützt werden, zur Verfügung.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den zulässigen Umfang (Abfragekontingent) hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren zu installieren und zu erweitern. Der Anbieter hat insbesondere das Recht, die vom Nutzer durchgeführten Suchanfragen zu protokollieren, um einen Abgleich mit der vereinbarten Anzahl durchzuführen. Der Anbieter informiert den Nutzer darüber, dass das Abfragekontingent aufgebraucht ist.
  4. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, Nutzeraccounts zu deaktivieren, insbesondere in Fällen des Fehl-, Miss – und nicht vertragsgemäßen Gebrauchs.
  5. Der KYC-Complyer wird rund um die Uhr (24/7) zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Ausgenommen hiervon sind Wartungs- und Reparaturarbeiten. Der Anbieter strebt eine jährliche Verfügbarkeit von 99% an. Die eingesetzten Systeme und Server werden regelmäßig gewartet und ausreichend gesichert. Aufgrund der Struktur des Internets hat der Anbieter keinen Einfluss auf die Datenübertragung im Internet.
  6. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen des KYC-Complyers sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, können zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit der Online-Plattform führen.

 

§ 5 Transparenzregister-Abrufservice

  1. Die Webseite des Transparenzregisters ist für Verpflichtete gem. § 2 Abs. 1 GwG über eine Verlinkung erreichbar.
  2. Die Funktionalität des technisch unterstützten Transparenzregister-Abrufservice für Verpflichtete gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3; 7 GwG hängt von der erfolgreichen Registrierung und Freischaltung des Kundenaccounts durch die registerführende Stelle (Transparenzregister) ab. Für den Webservice zur Einsichtnahme in das Transparenzregister hat der Nutzer folgende Handlungen zu erbringen:
    • Vornahme der erweiterten Registrierung zur Einsichtnahme in das Transparenzregister. Hierzu registriert sich der Nutzer als Verpflichteter gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3; 7 iVm. §§ 2,3 der Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung (TrEinV).
    • Der Nutzer übermittelt dem Anbieter die Zugangsdaten zum Transparenzregister über ein vom Anbieter vorgegebenes Verfahren.
    • Die für über das Transparenzregister abgerufene Dokumente anfallenden Gebühren hat der Nutzer gegenüber der registerführenden Stelle zu begleichen.

 

§ 6 Vergütung, Fälligkeit, Preisanpassung

  1. Die Preise richten sich nach der im gesonderten Angebot ausgewiesenen Vergütung.
  2. Der Rechnungsbetrag wird 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig, sofern auf der Rechnung kein anderer Fälligkeitstermin ausgewiesen ist. Bei Verträgen über die Nutzung des Complyers wird die Rechnung jährlich im Voraus berechnet.
  3. Die gebuchte Leistung ist jeweils innerhalb von 12 Monaten abzurufen. Erstattungen für nicht genutzte Leistungen erfolgen nicht.
  4. Wenn und soweit sich die für die Preisberechnung maßgeblichen Gesamtkosten nach Abschluss des Vertrages erhöhen oder absenken behält sich Validatis das Recht vor, bei Verträgen über die Nutzung des KYC-Complyers die Preise frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Gesamtkosten, die für die Preisbildung maßgeblich waren, angemessen zu erhöhen oder abzusenken.

 

§ 7 Gewährleistungsausschluss

Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass

  • die über den KYC-Complyer abgerufenen Dokumente und Daten der zum Zeitpunkt des Abrufes aktuellen Eintragung in den Registern entsprechen,
  • mit den über den KYC-Complyer bereitgestellten Daten und Dokumenten ein bestimmter Zweck des Nutzers erreicht wird,
  • sämtliche Angaben zu den abgerufenen Unternehmen, sowie zu den wirtschaftlich Berechtigten inhaltlich richtig und vollständig sind,
  • der Transparenzregister-Abrufservice vom Nutzer automatisiert genutzt werden kann,
  • der KYC-Complyer jederzeit oder zu bestimmten Zeiten zur Nutzung zur Verfügung steht,
  • Abrufservices jederzeit oder zu bestimmten Zeiten genutzt werden können, z.B. aufgrund fehlender Verfügbarkeit der Quellen.

 

§ 8 Haftung

  1. Anbieter und Nutzer haften nur für die von ihnen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertretenden Sach- und Vermögenschäden. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden besteht eine Haftung nur im Falle der Verletzung wesentlicher Pflichten des Vertrages (unter Begrenzung auf den für den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen des jeweils anderen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  2. Der Anbieter haftet nicht für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung seiner Verpflichtungen, sofern die Nichterfüllung oder die Verzögerung direkt oder indirekt durch ein Ereignis verursacht wird, das außerhalb des Einflussbereichs von ihm liegt (nachfolgend: „Höhere Gewalt“). Höhere Gewalt liegt insbesondere vor bei
    • Erdbeben
    • Brand
    • Terrorismus
    • kriegerische Auseinandersetzungen
    • Streik und Aussperrungen oder
    • Leistungsverhinderung aus datenschutz-, wettbewerbs- oder urheberechtlichen Gründen oder aus sonstigen rechtlichen Gründen.
  3. Sofern die über den KYC-Complyer bereitgestellten Daten und Dokumente vom Nutzer validiert, mit Daten aus anderen Quellen angereichert, verändert oder andere Weise bearbeitet werden, ist die Haftung des Anbieters für einen Schaden, der auf einer derartigen Bearbeitung dieser Daten beruht, ausgeschlossen.
  4. Der Anbieter haftet nicht für solche Schäden, die aufgrund fehlender Verfügbarkeit oder fehlender Erreichbarkeit des KYC-Complyers entstehen. Dies gilt insbesondere für Wartungs-und Reparaturarbeiten oder in Fällen von höherer Gewalt.
  5. Der Anbieter haftet nicht für solche Schäden, die aufgrund fehlender Mitteilung über Deaktivierung von Nutzeraccounts gemäß § 3 Absatz 5 dieser Nutzungsbedingungen entstehen.
  6. Anbieter und Nutzer sind sich einig, dass die Herbeiführung eines Leistungserfolges nicht geschuldet ist. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für solche Schäden, die daraus entstehen, dass
    • die über den KYC-Complyer bereitgestellten Dokumente und Daten der zum Zeitpunkt des Abrufes aktuellen Eintragung in den Registern entsprechen,
    • mit den über den KYC-Complyer bereitgestellten Daten und Dokumenten ein bestimmter Zweck des Nutzers erreicht wird,
    • sämtliche Angaben zu den abgerufenen Unternehmen, sowie zu den wirtschaftlich Berechtigten inhaltlich richtig und vollständig sind,
    • der Transparenzregister-Abrufservice vom Nutzer nicht automatisiert genutzt werden kann,
    • Abrufservices nicht jederzeit oder zu bestimmten Zeiten genutzt werden können, z.B. aufgrund fehlender Verfügbarkeit der Quellen
  7. Soweit Dritte Ansprüche wegen Verletzung von Rechten aufgrund des Abrufs der Daten, der Verwertung oder Verbreitung der über den KYC-Complyer abgerufenen Daten durch den Nutzer gegenüber dem Anbieter geltend machen, stellt der Nutzer den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, soweit diese Ansprüche auf einem Verschulden des Nutzers beruhen.

 

§ 9 Verschwiegenheit

  1. Der Anbieter und der Nutzer sind verpflichtet, alle im Rahmen der Nutzung des KYC-Complyers erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und sonstigen nicht öffentlichen Umständen aus dem Bereich der jeweils anderen Partei sowie Zugangsdaten und Passwörter (nachfolgend: „vertrauliche Informationen“) vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen und nicht für außerhalb des Vertragszweckes liegende gewerbliche Zwecke zu verwenden, so lange zwischen ihnen nichts anderes gesondert vereinbart worden ist.
  2. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen und Unterlagen, die
    • dem jeweils anderen nachweislich bereits vor Beginn der Zusammenarbeit bekannt waren;
    • der jeweils andere nachweislich rechtmäßig von Dritten erhält;
    • allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen die in dieser Vereinbarung enthaltenen Verpflichtungen allgemein bekannt werden;
    • aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen (z.B. Steuer- und/oder Betriebsprüfung) weiterzugeben sind;
    • vom jeweils anderen zur Weitergabe frei gegeben worden sind.
  3. Anbieter und Nutzer verpflichten sich, ihren Mitarbeitern, die in diese vertraulichen Informationen Einblick erhalten, die gleichen Verpflichtungen, wie sie vorstehend Anbieter und Nutzer eingegangen sind, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aufzuerlegen. Die gleiche Verpflichtung gilt für Subunternehmer und Dienstleister (nachfolgend „Partner“). Die Partner werden bei der Geheimhaltung die gleiche Sorgfalt anwenden, die sie bei der Behandlung eigener vertraulicher Informationen zugrunde legen. Anbieter und Nutzer tragen dafür Sorge, dass die Partner in gleichem Maße zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.
  4. Im Falle eines Missbrauchs oder Offenlegung informiert der Nutzer den Anbieter hierüber unverzüglich schriftlich, elektronisch oder in Textform.
  5. Die gemäß Absatz (1) bis (4) genannten Verpflichtungen bestehen über die Dauer der Vertragslaufzeit fort.

 

§ 10 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigung kann jeweils mit Wirkung zum Ablauf von 12 Monaten mit einer Frist von drei Monaten erfolgen.
  2. Von der Laufzeit und von den Kündigungsfristen kann im gesonderten Angebot abgewichen werden.
  3. Dieser Vertrag kann aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
    • wenn schuldhaft gegen eine in diesem Vertrag übernommene wesentliche Verpflichtung nachhaltig verstoßen wird und der Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Frist nicht innerhalb der gesetzten Frist abgestellt wird,
    • wenn Datenschutz-, oder Geheimhaltungsvorschriften schuldhaft verletzt werden,
    • wenn über das Vermögen des jeweils anderen ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt oder ein Zwangsverwalter bestellt wird,
    • wenn einer Partei durch die Einführung neuer bzw. die Auslegung oder Anwendung bestehender Rechts- oder Verwaltungsvorschriften die Weiterführung des Vertrages wirtschaftlich nicht zumutbar erscheint.
  4. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln.
  2. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Diese Vereinbarung enthält sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen und grundsätzlich nicht akzeptiert, es sei denn, es liegt eine eindeutige schriftliche Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Nutzer vor. Sofern abweichende Vereinbarungen zu diesen Nutzungsbedingungen getroffen werden sollen, so müssen diese als Abweichungen, mit konkretem Bezug auf die zu ändernde Passage in diesen Nutzungsbedingungen, bezeichnet sein und bedürfen der Textform. Der Anbieter kann jederzeit Anpassungen und Änderungen (sog. Aktualisierungen) dieser Nutzungsbedingungen vornehmen. Diese Aktualisierungen werden dem Nutzer in Textform innerhalb der zu aktualisierenden Nutzungsbedingungen (per E-Mail; im Änderungsmodus) zugeleitet. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von zwei Wochen ausdrücklich in Textform einzelnen Aktualisierungen oder den Aktualisierungen insgesamt, so werden diese ab Ablauf der Zwei-Wochenfrist im Umfang der unwidersprochenen Aktualisierungen wirksam. Im Falle eines fristgemäßen Widerspruchs des Nutzers besteht für den Anbieter ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags nach § 10 Abs. 3.
  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden bzw. nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine dem Zweck der Bedingungen entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die Anbieter und Nutzer bei Kenntnis der Unwirksamkeit vereinbart hätten.

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