Was ist das EU-Geldwäschepaket?
Im Mai 2024 hat die EU ihre Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung neu geordnet. Das Paket besteht aus drei Rechtsakten: der EU-Geldwäscheverordnung (AMLR, Verordnung (EU) 2024/1624), der 6. EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD6, Richtlinie (EU) 2024/1640) und der Verordnung zur Errichtung der europäischen Geldwäschebehörde AMLA (Verordnung (EU) 2024/1620).
Bisher setzte jeder Mitgliedstaat die EU-Geldwäscherichtlinien in eigenes Recht um, in Deutschland im Geldwäschegesetz. Künftig gelten die wichtigsten Pflichten für Verpflichtete unmittelbar und EU-weit einheitlich; das Geldwäschegesetz wird entsprechend angepasst.
Die EU-Geldwäscheverordnung (AMLR)
Die AMLR gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie regelt, wer Verpflichteter ist, welche Sorgfaltspflichten gelten und wie wirtschaftlich Berechtigte zu ermitteln sind. Die wichtigsten Änderungen:
- Bargeldobergrenze: Gewerbliche Zahlungen in bar sind EU-weit auf 10.000 Euro begrenzt. Die Mitgliedstaaten dürfen niedrigere Grenzen festlegen.
- Wirtschaftlich Berechtigte: Maßgeblich sind 25 % oder mehr der Anteile oder Stimmrechte statt bisher mehr als 25 %.
- Mehr Verpflichtete: Neu erfasst werden unter anderem Crowdfunding-Dienstleister, weitere Händler von Luxusgütern und ab 2029 auch Profifußballvereine und Spielervermittler.
- Einheitliche Sorgfaltspflichten: Identifizierung, Überprüfung und laufende Überwachung von Kunden folgen EU-weit denselben Vorgaben. Die Einzelheiten legt die AMLA in technischen Regulierungsstandards fest.
Die 6. EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD6)
Die AMLD6 regelt, was weiterhin national umzusetzen ist: die Aufgaben der Aufsichtsbehörden und der Zentralstellen für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU), die Zusammenarbeit der Behörden und die Register über wirtschaftlich Berechtigte. Die Frist zur Umsetzung endet im Wesentlichen am 10. Juli 2027.
Für das Transparenzregister schreibt sie fest, was der Europäische Gerichtshof im November 2022 entschieden hat: Mitglieder der Öffentlichkeit erhalten nur noch Einsicht, wenn sie ein berechtigtes Interesse haben, etwa Journalistinnen und Journalisten oder zivilgesellschaftliche Organisationen.
Die neue EU-Geldwäschebehörde AMLA
Die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und am 1. Juli 2025 ihre Arbeit aufgenommen. Sie koordiniert die nationalen Aufsichtsbehörden und FIUs und erarbeitet die technischen Standards zur AMLR. Ab dem 1. Januar 2028 beaufsichtigt sie bis zu 40 ausgewählte, grenzüberschreitend tätige Kredit- und Finanzinstitute direkt.
Was Verpflichtete jetzt vorbereiten sollten
- Den eigenen Status prüfen: Fallen Sie ab Juli 2027 neu unter die AMLR, oder ändern sich Ihre Pflichten?
- Wirtschaftlich Berechtigte neu bewerten: Beteiligungen von genau 25 % zählen künftig mit.
- Bargeldprozesse anpassen: Gewerbliche Barzahlungen über 10.000 Euro sind nicht mehr zulässig.
- KYC-Prozesse und Datenquellen überprüfen: Einheitliche Sorgfaltspflichten verlangen nachvollziehbare, dokumentierte Angaben zu Kunden und Geschäftspartnern.
Handelsregister-, Anteilseigner- und PEP-Daten für diese Prüfungen liefert Validatis aus Primärquellen als Datenlieferung für Ihre Systeme.



