Was ist die European Business Wallet?

Die European Business Wallet, amtlich europäische Unternehmensbrieftasche, soll es Unternehmen und öffentlichen Stellen ermöglichen, ihre Identifizierungsdaten und elektronischen Bescheinigungen digital zu speichern, zu verwalten und anderen vorzulegen. Die EU-Kommission hat sie als Verordnung vorgeschlagen (COM(2025) 838). Sie baut auf der eIDAS-Verordnung über digitale Identitäten auf.

Zu den Kernfunktionen gehören:

  • Bescheinigungen über Unternehmensangaben ausstellen, anfordern, speichern und vorlegen, auch nur teilweise
  • qualifiziert elektronisch signieren und siegeln, mit qualifiziertem Zeitstempel
  • Dokumente und Mitteilungen über einen qualifizierten Zustelldienst senden und empfangen
  • Rechte und Rollen mehrerer Nutzer im Unternehmen verwalten
  • Daten mit EUDI-Wallets austauschen

Welche Angaben enthält die Wallet?

Jede Wallet enthält mindestens den Namen des Unternehmens, wie er im Register steht, und eine eindeutige Kennung (Art. 8 Abs. 5 des Vorschlags): die europäische einheitliche Kennung (EUID), für Unternehmen ohne EUID eine andere einheitliche Kennung. Als weitere Angaben nennt der Vorschlag etwa die Anschrift, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, steuerliche Kennnummern, die LEI und die EORI-Nummer für den Zoll.

Über die Wallet soll sich auch die EU-Gesellschaftsbescheinigung austauschen lassen, die die Register nach der Richtlinie (EU) 2025/25 ausstellen. Bei Kapitalgesellschaften enthält sie unter anderem Rechtsform, Sitz, Kapital, die vertretungsberechtigten Personen und den Status der Gesellschaft, etwa ein laufendes Insolvenzverfahren. Authentische Quelle bleiben die Unternehmensregister; an ihrer Rolle ändert die Verordnung nichts.

Was die Wallet bei der KYC-Prüfung leistet

Bei der Identifizierung von Geschäftspartnern könnte die Wallet Arbeit sparen: Name und EUID lägen als bestätigte Registerangaben vor. Die Kommission begründet den Vorschlag unter anderem damit, dass KYC-Verfahren im Finanzsektor 30 bis 50 Tage je Firmenkunde dauern können. Das Parlament will die Prüfung von Kunden und Geschäftspartnern und die Überprüfung wirtschaftlich Berechtigter ausdrücklich als Anwendungsfälle nennen.

Die Wallet zeigt aber nur, was ihr Inhaber freigibt, und jede Bescheinigung nur mit dem Stand ihrer Ausstellung. Als Inhalt der Wallet regelt der Vorschlag diese Teile einer KYC-Prüfung nicht; die Daten dafür kommen weiter aus den Registern und anderen Quellen:

  • die wirtschaftlich Berechtigten ermitteln und mit dem Transparenzregister abgleichen
  • die Gesellschafter und die Konzernstruktur einer Kapitalgesellschaft ermitteln
  • die finanzielle Lage anhand von Jahresabschlüssen einschätzen
  • den Geschäftspartner und seine Eigentümer mit Sanktionslisten abgleichen
  • Änderungen wie neue Geschäftsführer oder Insolvenzbekanntmachungen laufend überwachen

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Wer muss die Wallet nutzen oder akzeptieren?

Der Vorschlag erlegt Unternehmen keine Verpflichtungen auf: Sie müssen die Wallet weder selbst nutzen noch die ihrer Geschäftspartner akzeptieren. Die Kommission soll aber später prüfen, ob eine Pflicht zur Nutzung nötig wird.

Öffentliche Stellen müssen die Wallet bei Meldepflichten und Verwaltungsverfahren akzeptieren, für Identifizierung, Signatur, Einreichung und Zustellung (Art. 16).

Wann kommt die European Business Wallet?

Die Verordnung ist noch nicht beschlossen (Stand: Oktober 2026). Mit der Verhandlungsposition des Rates und dem Mandat des Parlaments können die Trilogverhandlungen beginnen; der Rat strebt eine politische Einigung bis Ende 2026 an. Der Kommissionsvorschlag gibt Behörden 24 Monate nach Inkrafttreten. Rat und Parlament knüpfen diese Frist an die technischen Durchführungsrechtsakte, die die Kommission nach dem Rat binnen eines Jahres, nach dem Parlament binnen sechs Monaten erlassen soll. Tritt die Verordnung 2027 in Kraft, sind erste Wallets frühestens 2028 zu erwarten und Pflichten für Behörden voraussichtlich nicht vor 2029.

Der Rat will zudem, dass die Wallet nationale Systeme ergänzt statt sie zu ersetzen und dass Anbieter eine Zulassung brauchen statt einer bloßen Meldung.

  1. Kommission legt den Verordnungsvorschlag vor
  2. Rat legt seine Verhandlungsposition fest
  3. Parlament bestätigt das Mandat für die Trilogverhandlungen
  4. EUDI-Wallet „d-you“ startet in Deutschland
  5. EU-Gesellschaftsbescheinigung und digitale EU-Vollmacht gelten
Quellen: COM(2025) 838, Rat der EU, Legislative Observatory des Europäischen Parlaments, BMDS, Richtlinie (EU) 2025/25

EUDI-Wallet und European Business Wallet

Die EUDI-Wallet ist die digitale Brieftasche nach der eIDAS-Verordnung. In Deutschland heißt sie „d-you“; das Digitale Identitätengesetz dafür hat der Bundestag im Oktober 2026 beschlossen. Nach geltendem Recht müssen die Mitgliedstaaten die EUDI-Wallet natürlichen und juristischen Personen bereitstellen. Der Vorschlag würde juristische Personen herausnehmen; für Unternehmen wäre dann die European Business Wallet vorgesehen.

EUDI-WalletEuropean Business Wallet
Für wennatürliche Personen, nach geltendem Recht auch juristischeUnternehmen, Selbstständige und öffentliche Stellen
RechtsgrundlageeIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2024/1183Verordnungsvorschlag COM(2025) 838
AnbieterMitgliedstaaten, auch über beauftragte oder anerkannte Anbieterprivate und öffentliche Anbieter mit Sitz in der EU, nicht von Drittstaaten kontrolliert
Annahmepflichtöffentliche Stellen; private Anbieter mit Pflicht zur starken Authentifizierung, etwa Banken und Energieversorger, außer Kleinst- und Kleinunternehmen; sehr große Online-Plattformenöffentliche Stellen
Quellen: Verordnung (EU) Nr. 910/2014, Art. 5a und 5f; COM(2025) 838, Art. 3, 7 und 16

Häufige Fragen zur European Business Wallet

Lässt sich mit der Wallet nachweisen, wer ein Unternehmen vertreten darf?

Ja, auf zwei Wegen: Die gesetzliche Vertretung, etwa durch Geschäftsführer oder Vorstand, belegt die EU-Gesellschaftsbescheinigung, sofern der Inhaber sie freigibt. Rechtsgeschäftliche Vollmachten lassen sich als Bescheinigung vorlegen, etwa als digitale EU-Vollmacht nach der Richtlinie (EU) 2025/25. Die Berechtigungen, die ein Unternehmen in der Wallet an Mitarbeiter vergibt, sind dagegen technischer Art und ersetzen keine Vollmacht.

Was soll die Wallet einsparen?

Die Kommission schätzt die Einsparungen auf mindestens 150 Milliarden Euro im Jahr; ihre Rechnung geht davon aus, dass alle Behörden und Unternehmen die Wallet nutzen. Für Kleinstunternehmen rechnet sie mit rund 4.000 Euro im Jahr, für größere kleine und mittlere Unternehmen mit rund 42.250 Euro.