Definition
Was ist AnaCredit?
Analytical Credit Dataset - kurz: AnaCredit - ist eine regulatorische Anforderung gemäß Verordnung der EZB (2016/867). Nach dieser sind Kreditinstitute zum Stichtag 31.03.2018 verpflichtet im Bereich von Einzelkrediten ab einer Höhe von 25.000€ eine Auswahl an Stammdaten der betroffenen Kreditnehmer an die Deutsche Bundesbank zu übermitteln.
Eine regelkonforme Übermittlung der Kundenstammdaten an die Deutsche Bundesbank ist für jedes Kreditinstitut nicht nur kosten- und zeitintensiv, sondern auch eine Herausforderung in Bezug auf die Sicherstellung der Stammdatenqualität für jeden meldepflichtigen Kreditnehmer.
AnaCredit Lösungen
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Ausweis Muttergesellschaften | |||
Land | |||
Firmenanschrift (Adresse/Sitz) | |||
Land | |||
Kreis/Verwaltungseinheit | |||
Rechtsform | |||
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Rechtsträgerkennung (LEI) | |||
Nationale Kennung |
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AnaCredit Meldepflicht
Wer ist von der AnaCredit Meldepflicht betroffen?
Die Meldungen sind von in Deutschland gebietsansässigen Kreditinstituten sowie in Deutschland gebietsansässigen Zweigniederlassungen von im Ausland gebietsansässigen Kreditinstituten an die Deutsche Bundesbank zu übermitteln. AnaCredit erfordert Angaben auf der Ebene einzelner Kreditnehmer und der entsprechenden Einzelkredite. Der Kreditbegriffsdefinition umfasst Buchforderungen und Wechsel. Entsprechende Kreditdaten werden in Kredit-Stammdaten und dynamische Kreditdaten gegliedert erhoben.
AnaCredit offizielle Dokumente
Rechtlichen Grundlagen, Ausweisvorschriften und Meldeschemata
- Verordnung(EU) 2016/867 der Europäischen Zentralbank
Stand: Mai 2018 - Zum PDF Dokument - AnaCredit Leitlinien der Europäischen Zentralbank
Stand: November 2017 - Zum PDF Dokument - AnaCredit Richtlinien der Deutschen Bundesbank
Stand: Juli 2018 - Zum PDF Dokument - AnaCredit-Meldeschema Vertragspartner-Stammdaten
Stand: Juni 2017 - Zum PDF Dokument - AnaCredit-Meldeschema Kreditdaten
Stand: Mai 2017 - Zum PDF Dokument